Der unbefugte Rückschnitt von Bäumen durch Nachbarn ist tatsächlich oft Anlass für juristische Auseinandersetzungen. Ein aktueller Fall aus dem Vordertaunus veranschaulicht die durchaus komplexen Fragen, die dabei entstehen können. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat im Februar 2024 ein Urteil des Landgerichts aufgehoben und zur weiteren Klärung zurückverwiesen. In diesem Fall ging es um den Schadensersatzanspruch nach gravierendem Baumrückschnitt gleich zweier Bäume auf dem Grundstück der Klägerin durch den Beklagten.
Die Klägerin besitzt ein großes Grundstück mit einem rund 70 Jahre alten Baumbestand. Regelmäßige Pflege und Rückschnitte durch ein Fachunternehmen sichern den Erhalt dieses Baumbestandes. Das Nachbargrundstück des Beklagten grenzt unmittelbar an, wobei eine Birke und ein Kirschbaum in der Nähe der Grundstücksgrenze stehen. Beide Bäume waren bereits vor dem Erwerb des Nachbargrundstücks durch den Beklagten vorhanden. Die Klägerin hatte dem Beklagten gestattet, überhängende Äste zurückzuschneiden – also durchaus einen regelmäßigen Baumrückschnitt durchzuführen. Im Mai 2020 jedoch betrat der Beklagte das Grundstück der Klägerin in ihrer Abwesenheit und führte umfangreiche Rückschnittarbeiten durch. Dies führte dazu, dass die Birke vollständig entlaubt und der Kirschbaum stark gekürzt wurde. Der Zustand der Bäume verschlechterte sich erheblich, und es blieb unklar, ob sie sich vollständig erholen würden. 
Das Landgericht sprach der Klägerin zunächst Schadensersatz in Höhe von gut 4.000 Euro zu, was sich auf die Wertminderung der Bäume und die Kosten für die Entsorgung des Schnittguts bezog. Die Klägerin hatte jedoch einen Betrag von knapp 35.000 Euro gefordert und legte Berufung ein. Das OLG hob das Urteil des Landgerichts auf und verwies den Fall zur weiteren Aufklärung zurück. Die zentrale Frage war, in welchem Umfang Schadensersatz für einen solch unzulässigen und nicht genehmigten Baumrückschnitt zu leisten sei.
Nach ständiger Rechtsprechung wird bei der Zerstörung eines Baumes in der Regel keine Naturalrestitution gefordert, da die Kosten für die Verpflanzung eines ausgewachsenen Baumes unverhältnismäßig hoch sind. Stattdessen wird eine Teilwiederherstellung durch die Anpflanzung eines jungen Baumes und ein Ausgleich für die verbleibende Werteinbuße des Grundstücks angestrebt. Diese Werteinbuße ist zu schätzen und umfasst die Kosten für die Anschaffung, Pflanzung und Pflege eines neuen Baumes sowie das Risiko des Anwachsens. Der ermittelte Wert wird um Alterswertminderungen und eventuelle Vorschäden bereinigt.
In besonderen Ausnahmefällen können jedoch die vollen Wiederbeschaffungskosten zugesprochen werden. Dies trifft zu, wenn Art, Standort und Funktion des Baumes einen Ersatz durch einen gleichartigen Baum sinnvoll erscheinen lassen. Das OLG stellte klar, dass bei der Bewertung des Schadensersatzes die Funktion der Bäume für das Grundstück berücksichtigt werden muss. Die Klägerin hatte vorgetragen, dass die naturnahe Gartengestaltung auf ihrem Grundstück darauf abzielt, Lebensraum für Vögel und andere Tiere zu schaffen sowie zur Umwandlung von Kohlenstoffdioxid in Sauerstoff beizutragen. Diese Faktoren müssen bei der Schadensbemessung einbezogen werden.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 6.2.2024; AZ – 9 U 35/23 –
Foto: luftklick

Der EuGH entschied, dass die Rahmenvereinbarung darauf abzielt, die Qualität befristeter Arbeitsverhältnisse durch den Grundsatz der Nichtdiskriminierung zu verbessern. Wenn befristet Beschäftigten die Gründe für ihre Kündigung nicht mitgeteilt werden, fehlt ihnen eine wesentliche Information zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Kündigung. Diese Ungleichbehandlung benachteiligt klar erkennbar befristet Beschäftigte und verletzt ihr Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf, wie er durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert wird.
Ein vom Bundesgerichtshof im September 2023 gefälltes Urteil unterstreicht die Bedeutung dieser Flexibilität. Es besagt, dass ein Mieter, der eine Wohnung aus beruflichen Gründen als Nebenwohnung nutzt, unter bestimmten Umständen das Recht hat, Teile dieser Wohnung unterzuvermieten, auch wenn die Wohnung nicht mehr als Hauptwohnsitz dient.
In bestimmten Fällen können Bearbeitungszeiten verlängert werden, etwa wenn die Behörde umfangreiche Ermittlungen durchführen muss. Allerdings sind Gründe wie Personalengpässe oder organisatorische Schwierigkeiten keine akzeptablen Rechtfertigungen für eine Überschreitung der Bearbeitungsfristen. Die Verwaltung ist angehalten, ihre Prozesse so zu gestalten, dass Entscheidungen innerhalb der gesetzlichen Fristen getroffen werden können. Verschiedene Gerichtsentscheidungen untermauern die Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes und stellen klar, dass Verzögerungen durch die Behörden nicht akzeptabel sind.
Ein Urteil aus Niedersachsen vom August 2023 illustriert die Ernsthaftigkeit solcher Bestimmungen. Ein Radfahrer wurde mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,95 Promille aufgegriffen. Ein daraufhin erstelltes medizinisch-psychologisches Gutachten bestätigte eine hohe Wahrscheinlichkeit der Wiederholung ähnlicher Vorfälle. Daraufhin verhängten die Behörden ein sofortiges Fahrverbot. Die rechtliche Grundlage für dieses Verbot findet sich in § 3 FeV (Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr).
In seiner Urteilsfindung kamen die Richter zu dem Schluss, dass dies nicht der Fall ist. Die Münchner Richter erklärten, dass die Erwähnung der Person im Testament lediglich als Beispiel diente und keine konkreten und in jedem Fall zutreffenden Kriterien für die Erfüllung der Erbschaft festlegte.
Die juristische Auseinandersetzung konzentrierte sich denn auch darauf, ob und in welchem Umfang der Fahrzeughalter für die Verwahrkosten aufkommen muss. Das Landgericht entschied zunächst zu Gunsten des Abschleppunternehmens, während das Oberlandesgericht die Erstattungspflicht auf die Kosten der ersten fünf Tage der Verwahrung beschränkte.
Das Landgericht Frankenthal bestätigte diese Kündigung und unterstrich damit die Bedeutung eines respektvollen Umgangs in Social-Media, insbesondere in Bezug auf geschäftliche Beziehungen. Das Gericht erachtete die beleidigenden Posts als ausreichenden Grund für eine außerordentliche Kündigung. Hierbei spielte es keine Rolle, dass zwischen den Parteien bereits vorher Konflikte bestanden hatten. Entscheidend war die Art und Weise der Äußerungen des Gastwirts, die als persönliche Herabsetzung und Beleidigung eines Vorstandsmitglieds gewertet wurden.
In seiner Entscheidung vom August 2023 hob das Landgericht Hamburg die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis auf, da es den Schaden nicht als „bedeutend“ im Sinne der rechtlichen Vorschriften ansah. Hierbei ist zu beachten, dass die Definition eines „bedeutenden Schadens“ bei Unfallflucht variabel und von der aktuellen Rechtsprechung abhängig ist. Während früher Schäden ab etwa 1.300 Euro oder 1.500 Euro als bedeutend angesehen wurden, hat sich die Wertgrenze durch die fortschreitende Entwicklung der Reparaturkosten und die Einkommensentwicklung nach oben verschoben. Das Landgericht Hamburg setzte diese Grenze nun bei mindestens 1.800 Euro an.