Das Amtsgericht München hat mit einem Urteil vom März 2024 entschieden, dass Energieanbieter durchaus berechtigt – quasi sogar verpflichtet – sind, falsche Schätzwerte nachträglich zu korrigieren. Dieser Fall betraf eine Erdgasjahresabrechnung über mehr als 4.200 Euro für den Zeitraum von März 2020 bis März 2021. Die Klägerin argumentierte, dass der ermittelte Gasverbrauch von 63.528 kWh deutlich zu hoch sei. Der hohe Verbrauch resultierte jedoch aus einer fehlerhaften Schätzung des Vorjahres, die zu niedrig angesetzt worden war.
Das Gericht stellte fest, dass der Verbrauchswert aus dem Jahr 2021 auf einer tatsächlichen Ablesung beruhte, während der Wert des Vorjahres geschätzt worden war. Die Schätzung des Vorjahres hatte sich im Nachhinein als zu niedrig erwiesen, was zu einer Korrektur in der Abrechnung 2021 führte. Das bayrische Gericht befand die Korrektur für rechtens, da diese auf realen, abgelesenen Werten basierte und somit den tatsächlichen Verbrauch korrekt widerspiegelte.
Ein weiterer wichtiger Punkt des Urteils war die Verpflichtung der Klägerin, das tatsächlich verbrauchte Gas auch zu bezahlen. Das Gericht betonte, dass die Klägerin die Möglichkeit gehabt hätte, den Verbrauch am Ende des ersten Jahres selbst abzulesen, um eine genauere Verteilung der Kosten zu gewährleisten. Da diese Möglichkeit von der Klägerin nicht genutzt wurde, sei die Beklagte berechtigt gewesen, die Schätzwerte anzusetzen. Die Schätzung des ersten Jahres und die Korrektur im zweiten Jahr entsprachen den gesetzlichen Abrechnungsmechanismen und führten insgesamt nicht zu einer fehlerhaften Gesamtabrechnung.
Das Urteil der Münchner Richter verdeutlicht die rechtliche Grundlage für die nachträgliche Korrektur von Schätzwerten bei Energieabrechnungen. Es betont die Bedeutung einer korrekten Ablesung zur Vermeidung von Streitigkeiten und stellt klar, dass Energieanbieter verpflichtet sind, fehlerhafte Schätzungen zu korrigieren, um so den tatsächlichen Verbrauch korrekt abzubilden. Diese Entscheidung unterstreicht die Verantwortung der Verbraucher, ihre Verbrauchswerte rechtzeitig und richtig zu erfassen, um unnötige Nachzahlungen zu vermeiden.
Das Gericht betonte zudem, dass keine relevanten Beweise vorgelegt wurden, die die Abrechnung in Frage stellen könnten. Dies zeigt die Bedeutung einer genauen und sorgfältigen Überprüfung von Schätzungen und tatsächlichen Ablesungen durch die Versorgungsunternehmen. Verbraucher sollten aufmerksam ihre Abrechnungen überprüfen und bei Unklarheiten rechtzeitig handeln, um ähnliche Fälle zu vermeiden.
Amtsgericht München, Urteil vom 19.3.2024; AZ – 172 C 12407/23 –
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Das Oberverwaltungsgericht stellte klar, dass die Errichtung und der Betrieb der Kleinwind-Energieanlagen ein privilegiertes Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuchs darstellt. Die Privilegierung beziehe sich auf die Nutzung der Windenergie, unabhängig davon, ob der erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist oder für den privaten Verbrauch genutzt wird. Diese Auslegung unterstützt den umwelt- und ressourcenschonenden Ansatz der gesetzlichen Regelung und trägt zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien bei.
Der EuGH entschied, dass die Rahmenvereinbarung darauf abzielt, die Qualität befristeter Arbeitsverhältnisse durch den Grundsatz der Nichtdiskriminierung zu verbessern. Wenn befristet Beschäftigten die Gründe für ihre Kündigung nicht mitgeteilt werden, fehlt ihnen eine wesentliche Information zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Kündigung. Diese Ungleichbehandlung benachteiligt klar erkennbar befristet Beschäftigte und verletzt ihr Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf, wie er durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert wird.
Ein vom Bundesgerichtshof im September 2023 gefälltes Urteil unterstreicht die Bedeutung dieser Flexibilität. Es besagt, dass ein Mieter, der eine Wohnung aus beruflichen Gründen als Nebenwohnung nutzt, unter bestimmten Umständen das Recht hat, Teile dieser Wohnung unterzuvermieten, auch wenn die Wohnung nicht mehr als Hauptwohnsitz dient.
In bestimmten Fällen können Bearbeitungszeiten verlängert werden, etwa wenn die Behörde umfangreiche Ermittlungen durchführen muss. Allerdings sind Gründe wie Personalengpässe oder organisatorische Schwierigkeiten keine akzeptablen Rechtfertigungen für eine Überschreitung der Bearbeitungsfristen. Die Verwaltung ist angehalten, ihre Prozesse so zu gestalten, dass Entscheidungen innerhalb der gesetzlichen Fristen getroffen werden können. Verschiedene Gerichtsentscheidungen untermauern die Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes und stellen klar, dass Verzögerungen durch die Behörden nicht akzeptabel sind.
Ein Urteil aus Niedersachsen vom August 2023 illustriert die Ernsthaftigkeit solcher Bestimmungen. Ein Radfahrer wurde mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,95 Promille aufgegriffen. Ein daraufhin erstelltes medizinisch-psychologisches Gutachten bestätigte eine hohe Wahrscheinlichkeit der Wiederholung ähnlicher Vorfälle. Daraufhin verhängten die Behörden ein sofortiges Fahrverbot. Die rechtliche Grundlage für dieses Verbot findet sich in § 3 FeV (Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr).
In seiner Urteilsfindung kamen die Richter zu dem Schluss, dass dies nicht der Fall ist. Die Münchner Richter erklärten, dass die Erwähnung der Person im Testament lediglich als Beispiel diente und keine konkreten und in jedem Fall zutreffenden Kriterien für die Erfüllung der Erbschaft festlegte.
Die juristische Auseinandersetzung konzentrierte sich denn auch darauf, ob und in welchem Umfang der Fahrzeughalter für die Verwahrkosten aufkommen muss. Das Landgericht entschied zunächst zu Gunsten des Abschleppunternehmens, während das Oberlandesgericht die Erstattungspflicht auf die Kosten der ersten fünf Tage der Verwahrung beschränkte.