Wohngeld trotz Vermögen von 57.500 Euro: Gericht korrigiert starre Freigrenze
Wer Wohngeld beantragt, muss kein „erhebliches Vermögen“ besitzen – doch was als erheblich gilt, ist keine Frage einer festen Summe. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat klargestellt, dass die im Bürgergeld-Gesetz verankerte Vermögensgrenze von 40.000 Euro nicht… weiter lesen



