Behinderung einer Betriebsratswahl: LAG München spricht Studenten Schadensersatz zu
Wer die Wahl eines Betriebsrats behindert, indem er einen daran beteiligten Arbeitnehmer aus dem Dienstplan streicht, versetzt und schließlich fristlos kündigt, schuldet Schadensersatz. Zudem kann dessen Geschäftsführer dafür persönlich haften. Das hat das Landesarbeitsgericht München… weiter lesen



