Feuerwehrgebühren nach Brand durch Kaminasche in der Biotonne
Eine Gemeinde darf Feuerwehrgebühren demjenigen in Rechnung stellen, der einen Brand grob fahrlässig auslöst. Das Verwaltungsgericht Gießen bestätigte diesen Grundsatz im Januar 2026 und wies die Klage eines Mannes ab, der sich gegen eine Rechnung… weiter lesen



