Gewinnbringende Untervermietung: BGH bestätigt Kündigung
Eine gewinnbringende Untervermietung von Wohnraum ist nicht durch ein berechtigtes Interesse des Mieters gedeckt: Wer seine Mietwohnung untervermietet, darf damit keinen Gewinn erzielen, der über die eigenen wohnungsbezogenen Aufwendungen hinausgeht. Das hat der Bundesgerichtshof mit… weiter lesen



