Sie haben schuldlos einen Unfall erlitten und möchten Ihre Ansprüche geltend machen.
Sie haben einen Unfall verursacht, sind zu schnell gefahren oder „geblitzt“ worden.
Ein Alkoholtest im Zusammenhang mit einer Autofahrt begründet den Verdacht der Trunkenheit im Verkehr.
Ihr Fahrzeug ist nicht mehr versichert oder der TÜV ist abgelaufen und Sie waren mit dem Wagen unterwegs.
Ich helfe Ihnen, die Versicherung Ihres Unfallgegners zu ermitteln und Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Dabei besprechen wir, ob ein Kostenvoranschlag ausreicht, oder ein Gutachten über den Schaden erforderlich ist, wie der Schaden abgerechnet wird und was Ihnen zusteht. Diese Ansprüche mache ich für Sie geltend.
In Straf- und Bußgeldverfahren stelle ich mit Ihnen den Sachverhalt zusammen und wir besprechen die Argumente, die dazu dienen, das Verfahren abzuwenden. Selbstverständlich vertrete ich Sie auch in einer Verhandlung bei Behörden und bei Gericht.
Das Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht umfaßt insbesondere
- die Auswertung von Unfallgeschehen und die Klärung der Schuldfrage bei Verkehrsunfällen
- die Regulierung Ihrer Unfallschäden durch Verletzung, Schäden an Ihrem Eigentum wie Fahrzeugen. Zäunen, Hauseingängen, Fahrrädern etc.
- die Abwehr von Unfallschadenersatzansprüchen, die ein Unfallbeteiligter Ihnen gegenüber geltend macht
- die Abwehr von und Verteidigung in Bußgeldverfahren für Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Auffälligkeiten bei Alkohol oder andere Drogen im Straßenverkehr
- die Abwehr von und die Verteidigung in Bußgeldverfahren unter sonstiger Beteiligung von Fahrzeugen wie Verstöße gegen Versicherungspflichten, Ladungssicherung, Lenkzeitüberschreitungen etc.
- die Abwehr von und Verteidigung in Straftaten im Straßenverkehr bei erheblichen Folgen durch Alkohol, erheblichen Unfallschäden durch eigene Verursachung