Um für den Fall des Todes Streitigkeiten unter den Familienangehörigen zu vermeiden, ist es empfehlenswert, sich im Vorfelde beraten und unterstützen zu lassen.
Ob Sie – alleine oder mit Ihrem Ehegatten – ein Testament errichten möchten, um bestimmte Vermögensregelungen zu treffen, die Ihnen wichtig sind. Ob Sie einen Erbvertrag schließen möchten, um bereits zu Lebzeiten mit den Familienangehörigen eine für alle Beteiligten verbindlich und endgültig Lösung festzulegen, die spätere Unsicherheiten und Streitigkeiten verhindert.
Bei mir erhalten Sie eine Beratung über erbrechtliche Fragen, über die gesetzlichen Gedanken zur Position der Erben und Familienangehörigen sowie die Möglichkeiten und Grenzen abweichender und individueller Regelungen sowie der Berücksichtigung eines Testamentsvollstreckers, wenn die Umsetzung Ihrer regelungen überwacht werden soll.
Wir sprechen über Ihre Ideen und darüber, was Ihnen für den Fall des Todes wichtig ist. Aus diesen Informationen erarbeite ich mit Ihnen die erforderlichen Regelungen und stelle diese in dem Entwurf eines Testamentes oder Erbvertrages zur Verfügung.
Dabei berücksichtige ich vorhandene ältere Testamente oder Verträge, die Sie bereits – alleine oder zusammen mit anderen – abgeschlossen haben und bei denen zu prüfen ist, ob Abweichungen möglich oder diese Regelungen bindend sind und Sie in neuen Verfügungen einschränken.
Haben Sie geerbt oder haben bestimmte Vermögensteile erhalten, wissen jedoch nicht, ob Sie annehmen oder ausschlagen sollen? Wissen Sie nicht, ob Ihnen vielleicht ein anderer Anteil zusteht oder Teile des Vermögens Ihrer Meinung nach abhanden gekommen sind?
Ich prüfe die zugrundeliegenden rechtlichen Verhältnisse anhand Ihrer Informationen oder kläre für Sie den Sachverhalt auf, soweit Auskünfte bei anderen beteiligten oder Behörden einzuholen sind. Daraus ermittele ich für Sie Erbteile und Pflichtteilsansprüche und berechne Ihnen zustehende Ansprüche unter Berücksichtigung vorhandenerTestamente und Verträge.
Sie sind in einem Testament als Erbe ausgeschlossen worden, haben aber nach dem Gesetz einen Anspruch, weil Sie ein naher Familienangehöriger sind.
Wir besprechen die Gründe, die zum Ausschluß des Erbes geführt haben und ich prüfe für Sie das Bestehen von gesetzlichen Mindestansprüchen aus dem Pflichtteilsrecht. Ergeben sich solche Ansprüche, setze ich diese für Sie durch.
Sind Sie selber Testamentsvollstrecker und benötigen Rat und Hilfe bei der Verwaltung oder bei der Durchsetzung und Abwendung von Ansprüchen Dritter.
So werde ich Ihnen auch hier die erforderlichen Kriterien an die Hand geben, mit deren Hilfe Sie Entscheidungen treffen können, die wir gemeinsam oder die ich für Sie gerichtlich oder außergerichtlich umsetze.
Das Erbrecht
beantwortet nicht erst dann Fragen, wenn eine Person verstorben ist, sondern ermöglicht auch zu Lebzeiten verschiedene Regelungen als Vorbereitung für den Fall der Fälle.
- die Regelung zur Verteilung des Vermögens nach den gesetzlichen Bestimmungen
- davon abweichende Bestimmungen nach den Vorstellungen des späteren Erblassers durch Testament, Erbvertrag, Vermächtnis etc
- die Beachtung steuerlicher, handelsrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Folgen der unterschiedlichen Regelungen insbesondere für Unternehmen und Unternehmensnachfolgen
- die Abwicklung von erbrechtlichen Fragen nach dem Tode einer Person
- die Beanspruchung von Mindestanteilen im Falle von Enterbungen
- die Feststellung dessen, was der Erblasser wirklich wollte, wenn dies aus seinen Erklärungen nicht eindeutig hervorgeht
- die Prüfung des Einbeziehens von Vermögensgegenständen, die schon vor dem Tode weggegeben wurden
- die Möglichkeit von Erbausschlagungen oder Begrenzung der Haftung für Schulden auf den Wert des Nachlasses
Sie haben sich getrennt und benötigen eine Beratung oder Vertretung Ihrer Ansprüche? Ihnen gegenüber werden Ansprüche erhoben und Sie möchten wissen, ob diese berechtigt sind oder abgewehrt werden können?