Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil vom August 2024 entschieden, dass die Firma Apple besser darüber aufklären muss, dass Sternebewertungen in ihrem „App Store“ nicht auf ihre Echtheit geprüft werden. Die bisherige Praxis des Unternehmens, einen entsprechenden Hinweis lediglich in den Nutzungsbedingungen zu verstecken, wurde vom Gericht als unzureichend bewertet. Es fehlt also eindeutig die Transparenzpflicht bei Sternebewertungen.
Hintergrund der Entscheidung ist eine seit dem 28. Mai 2022 geltende gesetzliche Verpflichtung für Anbieter von Online-Plattformen. Diese müssen transparent darüber informieren, ob und wie sie sicherstellen, dass Bewertungen tatsächlich von Verbrauchern stammen, die das Produkt oder die Dienstleistung genutzt oder gekauft haben. Die Vorschrift soll Verbraucher vor gefälschten Nutzerbewertungen schützen und ihnen ermöglichen, auf Basis authentischer Bewertungen fundierte Kaufentscheidungen zu treffen.
Im konkreten Fall hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Klage gegen Apple Distribution International Ltd. eingereicht. Im „App Store“ werden bei der Beschreibung von Anwendungen die üblichen Sternebewertungen sowie Rezensionen von Nutzern angezeigt, einschließlich des Durchschnittswerts und der Verteilung der Bewertungen. Allerdings prüft Apple nicht, ob die Bewertungen von Personen stammen, die die jeweilige App tatsächlich auch genutzt haben. Dieser wichtige Umstand wurde nur in den Nutzungsbedingungen unter der Überschrift „Deine Beiträge zu unseren Diensten“ erwähnt.
Das Landgericht Berlin stellte klar, dass diese Praxis irreführend sei. Die Richter betonten, dass es Verbrauchern nicht zumutbar sei, in den Geschäftsbedingungen nach wesentlichen Informationen zu suchen. Zudem würden Verbraucher nicht erwarten, einen solchen Hinweis unter der genannten Überschrift zu finden.
Die Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für alle Unternehmen, die derartige Online-Bewertungssysteme anbieten. Die Transparenzpflicht bei Sternebewertungen betrifft dabei nicht nur Tech-Giganten wie Apple, sondern grundsätzlich alle Betreiber von Online-Plattformen mit Bewertungsfunktionen. Unternehmen müssen nun sicherstellen, dass Informationen zur Prüfung der Authentizität von Bewertungen für Verbraucher leicht zugänglich und vor allem verständlich platziert werden.
Das Urteil verdeutlicht die zunehmende Bedeutung von Transparenz im digitalen Handel. Schließlich stellen Sternebewertungen für viele Verbraucher ein wichtiges Entscheidungskriterium dar. Die mangelnde Überprüfung der Echtheit kann jedoch die Aussagekraft solcher Bewertungen erheblich einschränken. Durch die gerichtlich bestätigte Informationspflicht sollen Verbraucher nun besser einschätzen können, wie verlässlich die angezeigten Bewertungen tatsächlich sind.
Für Unternehmen bedeutet dies, ihre Bewertungssysteme äußerst kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen – um so den Transparenzanforderungen gerecht zu werden und rechtliche Risiken zu minimieren.
Urteil des Landgericht Berlin vom 29.8.2024; AZ – II52 O 254/23 –
Foto: Umar Draz

Der Stromanbieter stützte seine Forderung auf ein Übergabeprotokoll mit dokumentierten Zählerständen. Der Gewerbetreibende erklärte jedoch, dieses Protokoll aufgrund von Sprachproblemen im Vertrauen auf den Vermieter unterschrieben zu haben, ohne den Inhalt vollständig zu verstehen.
In der erneuten gerichtlichen Auseinandersetzung entschied das Amtsgericht Berlin-Mitte zugunsten der Mieter. Das Gericht bestätigte, dass die Festsetzung einer einheitlichen Minderungsquote für den gesamten Bauzeitraum rechtmäßig ist. Dies bedeutet erhebliche Erleichterungen für Mieter, da nicht für jeden Monat oder jede Phase der Bauarbeiten separate Minderungsquoten berechnet werden müssen.

In seiner Entscheidung bestätigte der BFH zunächst die Position des Finanzgerichts, dass der durch die Sterbegeldversicherung erworbene Sachleistungsanspruch in den Nachlass fällt. Das hatte zu einer Erhöhung des Nachlassvermögens geführt, da die Erben einen wirtschaftlichen Vorteil in Form der Bestattungsleistungen erhielten. Daher war der Wert des Sachleistungsanspruchs aus der Sterbegeldversicherung in Höhe von 6.864,82 Euro bei der Bemessung der Erbschaftsteuer zu berücksichtigen.
Besonders schwerwiegend wertete das Gericht die Tatsache, dass zum Unfallzeitpunkt freie Sitzplätze verfügbar waren – der Kläger also die (Eigen-) Sicherung im Linienbus nicht ernst nahm. Ein Sitzplatz direkt hinter der Position des Fahrgasts hätte nicht nur eine sichere Sitzgelegenheit, sondern auch eine zusätzliche Haltestange geboten. Im Stadtverkehr muss grundsätzlich mit plötzlichen Bremsmanövern gerechnet werden. Eine vorausgehende leichte Bremsung des Busses etwa 50 Meter vor dem eigentlichen Vorfall hätte dem Fahrgast bereits signalisieren können, dass seine Position keinen ausreichenden Halt bot.
Die höchstrichterliche Entscheidung stellt klar: Bei der
Die rechtliche Bewertung des Falls zeigt, dass Banken grundsätzlich unauthorisierte Abbuchungen erstatten müssen. Diese Erstattungspflicht entfällt jedoch bei grob fahrlässigem Verhalten des Kontoinhabers. Eine grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn grundlegende Sicherheitsvorkehrungen missachtet werden, die für jeden vernünftig denkenden Menschen erkennbar gewesen wären.
Die rechtliche Auseinandersetzung entwickelte sich, als die Vermieterin von der ausgezogenen Mieterin rückständige Mietzahlungen für die Jahre 2022 und 2023 einforderte. Das Gericht fällte eine grundlegende Entscheidung zum Mietvertragsende: Nach Auffassung der Richter endete das Mietverhältnis mit der ausgezogenen Mieterin aufgrund des Grundsatzes von Treu und Glauben.