„Mouse-Over“ und ein Hinweis mit Sternchen reichen eine Irreführung auszuschließen

Gerade im Bereich der Telekommunikation sind inhaltliche Ausschlüsse und „Bis zu …“-Angaben im Kleingedruckten ja nicht unüblich. Oft geht es darum, wie gut und nachvollziehbar die Kunden die meist damit verbundenen Einschränkungen erkennen können. Eine… weiter lesen