Korrektur falscher Schätzwerte bei Erdgasjahresabrechnung erlaubt
Das Amtsgericht München hat mit einem Urteil vom März 2024 entschieden, dass Energieanbieter durchaus berechtigt – quasi sogar verpflichtet – sind, falsche Schätzwerte nachträglich zu korrigieren. Dieser Fall betraf eine Erdgasjahresabrechnung über mehr als 4.200… weiter lesen









