Kein Widerspruchsrecht von Lebensversicherungen bei geringfügigen Belehrungsfehlern

Werden Versicherungsnehmer unrichtig über die Form ihrer Widerspruchserklärung belehrt, so ist ein entsprechender Vertrag nicht automatisch oder notwendigerweise ungültig noch muss es zwangsläufig zu einer Rückabwicklung kommen. Den Versicherungsnehmern ist nämlich durch den im Streitfall… weiter lesen