Haftung für bauliche Veränderungen durch Mieter in Wohnungseigentumsanlagen
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom März 2025 klargestellt, unter welchen Umständen Wohnungseigentümer für die Haftung für bauliche Veränderungen einstehen müssen, die ihre Mieter ohne erforderliche Genehmigung am Gemeinschaftseigentum vornehmen. Das Gericht bestätigte damit… weiter lesen









