Das Betretungsrecht des Vermieters stellt ein wichtiges Instrument dar, wenn es um die Erhaltung und Instandhaltung von Mietwohnungen geht. Ein Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken aus dem Jahr 2024 hat die Rechte von Vermietern in diesem Bereich gestärkt und einige Klarstellungen getroffen.
Vermieter tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Mietobjekte während der gesamten Mietdauer in einem vertragsgemäßen Zustand bleiben. Diese Erhaltungspflicht macht es manchmal erforderlich, dass Eigentümer oder von ihnen beauftragte Fachkräfte Zugang zur Wohnung erhalten, um den aktuellen Zustand zu bewerten und möglichen Sanierungsbedarf zu ermitteln.
Das Gericht stellte in seinem Urteil eindeutig fest, dass Vermieter das Recht haben, selbst zu beurteilen, ob und in welchem Umfang Sanierungsarbeiten notwendig sind. Die persönliche Einschätzung des Mieters spielt dabei keine entscheidende Rolle. Selbst wenn Mieter die Notwendigkeit von Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen nicht erkennen oder diese für überflüssig halten, bleibt das Betretungsrecht des Vermieters bestehen.
Allerdings existieren klare Grenzen für dieses Recht. Vermieter dürfen nicht willkürlich oder ohne triftigen Grund Zugang zur Wohnung verlangen. Ein konkreter sachlicher Anlass muss vorliegen, beispielsweise der begründete Verdacht auf Sanierungsbedarf oder die konkrete Planung von Modernisierungsarbeiten. Ein allgemeines Besichtigungsrecht ohne spezifischen Grund gibt es nicht.
Die Ankündigungspflicht stellt einen weiteren wichtigen Aspekt dar. Vermieter müssen ihren Besuch rechtzeitig vorher anmelden und dabei den konkreten Zweck des Zutritts erläutern. Diese Regelung schützt die Privatsphäre der Mieter und sorgt für Planungssicherheit.
Verweigern Mieter den Zutritt ohne berechtigten Grund, obwohl alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Vermieter rechtliche Schritte einleiten. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, gerichtlich auf Duldung zu klagen und so das Betretungsrecht durchzusetzen.
Die praktische Bedeutung dieser Rechtsprechung zeigt sich im Alltag vieler Mietverhältnisse. Einerseits erhalten Vermieter die notwendigen Instrumente, um ihre Immobilien sachgerecht zu erhalten und deren Wert zu sichern. Andererseits bleiben die Rechte der Mieter durch die Ankündigungs- und Begründungspflicht gewahrt.
Besonders relevant wird diese Regelung bei älteren Gebäuden, wo regelmäßige Kontrollen und rechtzeitige Sanierungen entscheidend für die Substanzerhaltung sind. Vermieter können so präventiv handeln und größere Schäden vermeiden, was letztendlich auch im Interesse der Mieter liegt.
Das Urteil schafft Rechtssicherheit für beide Seiten und verdeutlicht, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern besteht. Während Mieter ihre Privatsphäre geschützt sehen, erhalten Vermieter die notwendigen Befugnisse zur ordnungsgemäßen Immobilienverwaltung.
Urteil des Amtsgericht Saarbrücken vom 2.7.2024; AZ – 122 C 98/24 (14) –
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Das Unternehmen argumentierte, der freigestellte Mitarbeiter hätte sich zeitnah auf die übersandten Stellenangebote bewerben müssen. Da er dies unterlassen habe, müsse er sich fiktiven Verdienst anrechnen lassen. Diese Argumentation verwarf das Bundesarbeitsgericht ganz deutlich. Eine Freistellung nach Kündigung beinhaltet nicht eine aktive Arbeitssuche der Betroffenen.
Anders beurteilte der Bundesgerichtshof Tagesgeld- und Sparkonten. Hier greifen schärfere rechtliche Maßstäbe, da diese Konten primär Anlage- und Sparzwecken dienen. Tagesgeldkonten werden üblicherweise variabel verzinst und als Anlageprodukt mit attraktiver Rendite beworben. Verwahrentgelte von 0,50 Prozent jährlich bei gleichzeitiger Minimalverzinsung von nur 0,001 Prozent führen jedoch dazu, dass das eingezahlte Kapital kontinuierlich schrumpft. Also Negativzinsen entstehen.
Bemerkenswert ist die deutliche Formulierung des Gerichts zur behaupteten Verwirrung: Wenn ein Verkehrsteilnehmer eine einfache und klar verständliche Verkehrsanordnung nicht versteht, begründet dies keinen Verbotsirrtum, der entlasten könnte. Vielmehr stelle sich dann die Frage, ob die betreffende Person kognitiv überhaupt in der Lage sei, am Straßenverkehr teilzunehmen.
Besonders problematisch war in diesem Fall, dass die Anlage maschinenschriftlich verfasst war. Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein. Diese strengen Formvorschriften dienen dem Schutz vor Fälschungen und sollen sicherstellen, dass der letzte Wille des Verstorbenen eindeutig feststellbar ist. Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass es dabei nicht darauf ankommt, ob im konkreten Fall tatsächlich eine Fälschungsgefahr bestand. Die Formvorschriften müssen immer eingehalten werden.
Im konkreten Fall hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Klage gegen Apple Distribution International Ltd. eingereicht. Im „App Store“ werden bei der Beschreibung von Anwendungen die üblichen Sternebewertungen sowie Rezensionen von Nutzern angezeigt, einschließlich des Durchschnittswerts und der Verteilung der Bewertungen. Allerdings prüft Apple nicht, ob die Bewertungen von Personen stammen, die die jeweilige App tatsächlich auch genutzt haben. Dieser wichtige Umstand wurde nur in den Nutzungsbedingungen unter der Überschrift „Deine Beiträge zu unseren Diensten“ erwähnt.
Der Stromanbieter stützte seine Forderung auf ein Übergabeprotokoll mit dokumentierten Zählerständen. Der Gewerbetreibende erklärte jedoch, dieses Protokoll aufgrund von Sprachproblemen im Vertrauen auf den Vermieter unterschrieben zu haben, ohne den Inhalt vollständig zu verstehen.
In der erneuten gerichtlichen Auseinandersetzung entschied das Amtsgericht Berlin-Mitte zugunsten der Mieter. Das Gericht bestätigte, dass die Festsetzung einer einheitlichen Minderungsquote für den gesamten Bauzeitraum rechtmäßig ist. Dies bedeutet erhebliche Erleichterungen für Mieter, da nicht für jeden Monat oder jede Phase der Bauarbeiten separate Minderungsquoten berechnet werden müssen.