In der Vergangenheit wurden Löschungsanträge wegen ungerechtfertigter Negativ-Bewertungen von Google oft nur schleppend bearbeitet. Dies hat auch das Landgericht Köln so gesehen und im August 2020 eine einstweilige Verfügung gegen Google erlassen, weil der amerikanische Internet-Riese nach Meinung der Richter den Löschungsantrag eines Unternehmens nicht schnell genug bearbeitet hatte.
Deutlich weist das Gericht darauf hin, dass zwei Wochen – ohne weitere Mitteilung nach einer Aufforderung zur Löschung – zu lang sind. Im Rahmen eines gerichtlichen Eilverfahrens wurde Google im konkreten Fall zur Löschung der entsprechenden Bewertung aufgefordert.
Im vorliegenden Fall hatte ein Unternehmen aus der Pharmabranche eine 1-Sterne-Bewertung ohne Begleittext von einem anonymen Nutzer erhalten. Das Unternehmen wollte diese Bewertung nicht hinnehmen und stellte bei Google einen Antrag auf Löschung. Jedoch wurde mit Verweis auf die Corona-Pandemie um Geduld gebeten und mitgeteilt, dass die Bearbeitung länger dauern würde.
Die Entscheidung des Landgerichts Köln zeigt allerdings auch deutlich, dass für Betroffene langes Zaudern nach einer Kenntnisnahme von Negativ-Bewertungen keine gute Idee ist. Wer also eine solche Bewertung bei Google oder auch einer anderen Online-Plattform, wie etwa kununu oder jameda, zur Kenntnis nimmt und dann mehrere Wochen nichts unternimmt, beraubt sich damit der Möglichkeit eines gerichtlichen Eilverfahrens. Innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme sollte sowohl eine Anzeige des rechtswidrigen Inhalts bei Google erfolgen, wie auch die Abmahnung übersandt werden. Fristgerecht kann dann innerhalb eines Monats eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragt werden. Nach diesem Zeitraum kann dann nur noch im Wege eines normalen Klageverfahrens ein Unterlassungsanspruch gegen Google versucht werden.
Der Vorteil einer Abmahnung ist, dass Google die Kosten der weiteren anwaltlichen Beauftragung tragen muss. Sollte innerhalb einer kurzen Frist weiterhin keine Löschung und Beseitigung erfolgen, steht eine gerichtliche Unterstützung offen und eine einstweilige Verfügung gegen Google beantragt werden.
Jedoch: Es kann auch nicht einfach jede schlechte Bewertung gelöscht werden. Das Landgericht Köln erklärte in seinem Urteil, dass ein betroffenes Unternehmen glaubhaft machen muss, dass die Bewertung willkürlich ist und nicht auf Tatsachen beruht. Außerdem darf es umgekehrt Google nicht möglich sein, zu beweisen, dass die Bewertung nicht auf wahren Erfahrungen des Nutzers fußt. Nach Ansicht der Kölner Richter war übrigens der pauschale Verweis auf die Corona-Pandemie als Grund für eine lange Bearbeitungsdauer nicht ausreichend.
Urteil des Landgericht Köln vom 18.8.2020; AZ – 28 O 279/20 –
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Die Nichtangabe oder eine Zuwenig-Angabe dieser Einkünfte stellt eine strafbare Steuerhinterziehung dar, darüber sollte man sich als Anbieter im Klaren sein. Auch wenn der hinterzogene Betrag gering ist, kann die Steuerhinterziehung relativ hohe Strafen und empfindliche Nebenfolgen nach sich ziehen. Darüber hinaus ist eine zusätzliche Sanktion durch das Finanzamt oder sogar die Staatsanwaltschaft möglich. Die Grenze zur Vorstrafe ist bei Steuerhinterziehung schnell erreicht und kann sich dann äußerst negativ auf das berufliche Fortkommen auswirken, denn der größte Teil der Anbieter der Vermietungsplattform macht dies nebenberuflich.
Die einzige Schwester der Verstorbenen beantragte daraufhin einen Erbschein, der sie als Alleinerbin ausweist. Der ursprünglich zum Alleinerben eingesetzte Verein – der offenbar von diesem Testament wusste – sah dies aber anders und klagte dagegen. Die Änderung des Testaments erkenne der Verein nicht an, da nur das Datum der Änderung, nicht aber der Ort angegeben sei und die Änderung – auch nicht mit Vor- und Zunamen – unterschrieben worden sei.
Wie siehen diese Mikrojobs aus? Über einen persönlich eingerichteten Account kann jeder Nutzer der Online-Plattform auf bestimmte Verkaufsstellen bezogene Aufträge annehmen – ohne dazu vertraglich verpflichtet zu sein. Übernehmen Crowdworker einen Auftrag, müssen diese regelmäßig binnen zwei Stunden nach detaillierten Vorgaben der Plattform, des „Crowdsourcers“, erledigen. Für erledigte Aufträge werden auf dem Nutzerkonto Erfahrungspunkte gutgeschrieben. Das System erhöht mit der Anzahl erledigter Aufträge das Level und gestattet die gleichzeitige Annahme mehrerer Aufträge. Der Kläger selbst führte so für die Beklagte 2.978 Aufträge in einem Zeitraum von elf Monaten aus.
Das sah das Landgericht Berlin in seinem Urteil vom Juni 2019 anders. Bloßes Schweigen des Vermieters auf eine Terminanfrage des Mieters sei nicht ausreichend, eine Verweigerung als gegeben zu begründen. Grundsätzlich müsse nämlich der Vermieter aufgrund eines entsprechenden Schreiben nicht von sich aus tätig werden. Entscheidend sei, dass es sich bei einer Belegeinsicht nicht um eine Bringschuld des Vermieters handele.
Im realen Leben existieren die Zahlungsprobleme aber so oder so. Als Vermieter könnte daher etwa eine Mietminderung helfen, ein langfristiges Mietverhältnis weiterhin aufrecht zu erhalten. In Betracht kommen daher eine Stundung der Mietzahlungen, eine temporäre Herabsetzung der Miete, eventuell kombiniert mit Staffel- oder Umsatzmietvereinbarungen oder der Vereinbarung zusätzlicher Mietsicherheiten (zum Beispiel Konzernbürgschaften). Solche Maßnahmen sollten in einem ordnungsgemäßen Nachtrag zum Mietvertrag dokumentiert werden. Eine Stundungsabrede etwa, betrifft denn auch nicht nur die Mietzahlungsmodalitäten – die ja gegebenenfalls für einen kurzen Zeitraum auch außerhalb eines Nachtrages angepasst werden könnte –, sondern schränkt auch das Recht des Vermieters zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages zumindest temporär ein.
Die an diesem Tag handschriftlich auf der Fotokopie erstellten Ergänzungen und Durchstreichungen stellen im Zusammenhang mit dem Originaltestament ein formwirksames Testament dar, denn die formwirksame Erstellung eines eigenhändig geschriebenen ordentlichen Testaments muss weder in einem einheitlichen Akt noch in einer einzigen Urkunde erfolgen. Das in diesem Fall ersichtliche eigenhändige Durchstreichen war sowohl nach dem äußeren Schriftbild der Urkunde als auch in der bestätigenden Änderung des Testaments deutlich und ist rechtlich nicht zu beanstanden, so das Gericht.
Das Oberlandesgericht Hamburg bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und entschied, dass die Antragstellerin nicht Alleinerbin des Erblassers sei. Zwei Aufkleber auf ein Fotoumschlag stellten kein wirksames Testament dar. Es lägen deutliche Zweifel an dem Testierwillen vor, auch wenn grundsätzlich die Wirksamkeit eines Testament nicht voraussetzt, dass dies ausdrücklich als solches bezeichnet wird. Auch ein ungewöhnliches Schreibmaterial oder eine ungewöhnliche Gestaltung stehe der Wirksamkeit nicht entgegen.
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Grundsätzlich sollen Mieterhöhungen bei Wohnungen, für die es einen Mietspiegel gibt, dann nur noch mit genau diesem Mietspiegel oder aber einem Sachverständigengutachten begründet werden dürfen. Bisher können sich die Vermieter auch auf Vergleichswohnungen beziehen, was immer wieder zu Streitigkeiten führte. Diese qualifizierten Mietspiegel sollen allerspätestens alle fünf Jahren neu erstellt werden.