Online-Shops dürfen unterschiedliche Widerrufsbelehrungen bereitstellen
Ein Internetshop erfüllt seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung auch dann, wenn der entsprechende Link zu zwei unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen führen – und zwar einmal für den Kauf von Speditionswaren und zum zweiten für den Kauf paketfähiger Standardware. Das… weiter lesen