Ein aktuelles Gerichtsurteil des Landgerichts Frankenthal vom Januar 2024 bestätigt, dass ein Architekt nicht nur für technische Beratung, sondern auch für die Richtigkeit der Informationen zu Fördermitteln haftet, wenn er diese als Teil seiner Beratungsleistungen anbietet. Der Fall betrifft eine Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses in Rheinland-Pfalz, die durch fehlerhafte Beratung finanzielle Einbußen erlitten hat.
Die Eigentümerin beauftragte einen Architekten, der auch als Energieberater tätig ist, mit der Planung und Durchführung einer energetischen Sanierung ihres Mietshauses. Der Architekt riet ihr, das Haus in eine Wohnungseigentümergemeinschaft umzuwandeln, um Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aus dem Programm „Energieeffizient Sanieren“ zu erhalten. Entsprechend diesem Rat stellte die Eigentümerin den Förderantrag, führte die Sanierung durch und wandelte die Mietwohnungen in Eigentumswohnungen um.
Die KfW verweigerte jedoch die Auszahlung der Fördermittel mit der Begründung, dass die Umwandlung in Wohnungseigentum bereits deutlich vor der Antragstellung hätte erfolgen müssen. Dies führte in der Konsequenz zu einer erheblichen finanziellen Belastung für die Eigentümerin, die daraufhin den Architekten auf Schadensersatz verklagte.
Das Landgericht Frankenthal entschied zugunsten der Eigentümerin und stellte klar, dass der Architekt für den entstandenen Schaden haftet. Das Gericht betonte, dass der Architekt mit seiner Beratung zu Fördermitteln eine Rechtsdienstleistung erbracht habe und daher auch für die Richtigkeit der Informationen über die Fördervoraussetzungen verantwortlich sei. Durch die fehlerhafte Beratung habe der Architekt seine Schutzpflichten aus dem Beratungsvertrag verletzt.
Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Architekten und Energieberater, die ihren Kunden nicht nur technische, sondern auch rechtliche und finanzielle Ratschläge geben. Es unterstreicht die Notwendigkeit, sich umfassend über die Bedingungen von Förderprogrammen zu informieren und sicherzustellen, dass die Beratung in allen Aspekten korrekt und vollständig ist. Und um so umfangreiche Schadensersatzforderungen abzuwehren, die bei Einzelunternehmen zur Insolvenz führen können.
Eigentümer, die energetische Sanierungen planen, sollten umgekehrt sicherstellen, dass ihre Berater wirklich über fundierte Kenntnisse der relevanten Förderbedingungen verfügen.
Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 25.1.2024; – 7 O 13/23 –
Foto: Kara



Der EuGH entschied, dass die Rahmenvereinbarung darauf abzielt, die Qualität befristeter Arbeitsverhältnisse durch den Grundsatz der Nichtdiskriminierung zu verbessern. Wenn befristet Beschäftigten die Gründe für ihre Kündigung nicht mitgeteilt werden, fehlt ihnen eine wesentliche Information zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Kündigung. Diese Ungleichbehandlung benachteiligt klar erkennbar befristet Beschäftigte und verletzt ihr Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf, wie er durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert wird.
Auf dem Zettel stand, dass die Partnerin alles bekommen sollte. Der Zettel war vom Erblasser unterschrieben und datiert worden. Das Amtsgericht sah in dem Zettel keine wirksame Erbeinsetzung und ging daher von der gesetzlichen Erbfolge aus. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Beschwerde der Partnerin.
Der Fall zeigt deutlich, dass die Sicherheit im Online-Banking nicht allein durch technische Maßnahmen gewährleistet werden kann. Nutzer müssen aktiv an der Sicherung ihrer finanziellen Transaktionen mitwirken. Es ist entscheidend, dass Benachrichtigungen auf ihre Authentizität hin überprüft werden, insbesondere wenn sie zur Freigabe von Transaktionen auffordern. In diesem Fall wurde der Kläger aufgrund seiner beruflichen Erfahrung und seiner Kenntnisse im Umgang mit Online-Banking als grob fahrlässig eingestuft.
Der spezifische Fall vor dem Amtsgericht Köln drehte sich um eine Vermieterin, die nach einer ersten Anpassung der Vorauszahlungen für Heiz- und Betriebskosten eine weitere Erhöhung vornahm. Sie begründete diesen Schritt mit signifikant gestiegenen Energiepreisen, die sie auf den Ukrainekrieg zurückführte. Die Mieterin hingegen sah in der erneuten Erhöhung hingegen einen unrechtmäßigen Vorgang und zog vor Gericht.
Ein vom Bundesgerichtshof im September 2023 gefälltes Urteil unterstreicht die Bedeutung dieser Flexibilität. Es besagt, dass ein Mieter, der eine Wohnung aus beruflichen Gründen als Nebenwohnung nutzt, unter bestimmten Umständen das Recht hat, Teile dieser Wohnung unterzuvermieten, auch wenn die Wohnung nicht mehr als Hauptwohnsitz dient.
Die Angreifer bedienen sich oft namhaft klingender Unternehmen oder Institutionen, die beispielsweise im Finanz- oder Handelsbereich ansässig sind. Der Begriff Phishing stammt aus dem englischsprachigen Raum und bezeichnet im Prinzip einen Angelausflug. Hierbei dient eine eigens für den Angriff konzipierte E-Mail dem Cyberkriminellen als Köder, wobei er diesen gleich mehrfach an seine möglichen Opfer, wie z.B. an Mitarbeiter eines Unternehmens, weiterleitet.