Die EG-Öko-Verordnung regelt, dass für eine Öko-Zertifizierung von Betrieben, ein nach der Verordnung vorgesehenes Kontrollverfahren durchgeführt werden muss. Im Rahmen eines staatlich überwachten, aber ausschließlich privatrechtlich organsierten System müssen sie sich überwachen lassen. Dabei kann ein Betrieb unter den am Markt auftretenden Öko-Kontrollstellen frei wählen und mit jener seiner Wahl dann einen Vertrag schließen. Mit Urteil vom September 2018, stellte das OLG Celle folgerichtig klar, dass der Verkauf eines Bio-Lebensmittel ohne Angabe aller Öko-Kontrollnummern wettbewerbswidrig und damit abmahnbar ist.
Zur eindeutigen Identifikation erhält jede der Kontrollstellen dauerhaft eine eindeutige Nummer, eben besagte die Öko-Kontrollnummer. Diese Nummer ist für deutsche Stellen nach dem Schema „DE-ÖKO-xxx“ aufgebaut. Das niedersächsische Gericht hatte zu diesem Thema zu entscheiden, da ein Unternehmer auf einer Internet-Plattform Kokosöl unter Nutzung der Bezeichnung „Bio“ angeboten hatte, ohne dabei eine solche Öko-Kontrollnummer anzugeben.
Dafür wurde er von einem Verbraucherschutzverein abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, der er aber nicht nachkam. Woraufhin der Verein den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragte. Die Angabe der Codenummer stelle jedoch eine verpflichtende Information über Lebensmittel dar, so das Celler Gericht in seinem Urteil. Zu dieser gehören aber nicht nur Pflichtinformationen sondern auch solche, die sich aus anderen Rechtsakten ergeben.
Allgemein ist Online-Händlern geläufig, dass diese wenn, sie biologisch/ökologisch gekennzeichnete Erzeugnisse vertreiben möchten, sich einer vorherigen Kontrolle durch eine Kontrollstelle unterziehen, die Zertifizierung abwarten und dann die Öko-Kontrollnummern „ihrer“ Kontrollstelle angeben müssen. Das Gericht erkannte in seinem Urteil, dass die Angabe nur der „eigenen“ Öko-Kontrollnummer nicht hinreichend sei, schließlich würden die meisten Onlineshops ja auch fremde Ökoprodukte vermarkten. Konsequenterweise muss daher immer auch die Kontrollnummer angegeben werden, die für die Kontrolle desjenigen Unternehmers zuständig ist, der die letzte Erzeugungs- oder Aufbereitungs“handlung“ an dem speziellen Lebensmittel vorgenommen hat.
Ganz so kompliziert ist die Angabe der zusätzlichen Kontrollnummern nicht, denn nach Ansicht des OLG Celle müssen diese nicht notwendig in unmittelbarer räumlicher Nähe zu den Angeboten angegeben werden, sondern können auch etwa auf einer verlinkten Seite mit weiteren Produktinformationen enthalten sein. Es kann jedoch vermutlich nicht schaden, die „fremde“ Öko-Kontrollnummer direkt in der Artikelbeschreibung anzugeben.
Letztlich ist allen Onlineshops, die Lebensmittel mit Schlagworten wie „Bio“ oder „Öko“ bewerben anzuraten, zu überprüfen, wie gut sichtbar und deutlich lesbar die Angabe der Kontrollstellen-Nummern ist, das die letzte Erzeugungs- oder Aufbereitungshandlung an dem dort beworbenen Lebensmittel vorgenommen hat, tatsächlich ist. Vollständige Transparenz steht nach diesem Urteil klar im Vordergrund.
Urteil des Oberlandesgericht Celle vom 11.9.2018; AZ – 13 W 40/18 –
Foto: Jérôme Rommé


Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hat eine unverheiratete Mutter eines Kindes gegen dessen Vater einen Anspruch auf Unterhalt für die Zeit nach der Geburt und, sofern sie in dieser Zeit betreuungsbedingt zuhause bleibt, für mindestens drei weitere Jahre. Geschiedene Ehegatten haben dabei zeitlich etwa deckungsgleiche Unterhaltsansprüche.
Das OLG sah dies jedoch anders und entschied, dass ein Anspruch auf Trennungsunterhalt weder voraussetzte, „dass die Beteiligten vor der Trennung zusammengezogen sind oder zusammen gelebt haben, noch dass es zu einer Verflechtung der wechselseitigen Lebenspositionen oder zu einer inhaltlichen Verwirklichung der Lebensgemeinschaft gekommen ist.“ Eine nur formell bestehende Ehe mit modifizierten oder verminderten Rechten gebe es schließlich nach dem Gesetz nicht.
Schon auf den ersten Blick werde deutlich, so das Gericht, dass der Vermieter von falschen Voraussetzungen ausgeht und somit das Erhöhungsverlangen in wesentlichen Punkten unvollständig, unverständlich oder gar widersprüchlich erscheint. Eine solche Erklärung entspräche daher gar einer fehlender Begründung.
Übrigens: die Benachrichtigung muss unverzüglich erfolgen und zudem in einer klaren und einfachen Sprache übermittelt werden.
Im konkreten Fall hatte der Arbeitnehmern mit seinem Arbeitgeber vereinbart, dass er ab Dezember 2014 in ein Altersteilzeitverhältnis eintreten soll, das bis zum Ende Juli 2017 andauern sollte. Bis einschließlich März 2016 sollte er weiter in Vollzeit arbeiten, von April 2016 dann bis zur Beendigung freigestellt sein. Für den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit war die Zahlung eines durchgängigen Bruttomonatsgehalts von mehr als 7.000 Euro vorgesehen.
Im Bereich der „Grundsicherung im Alter“ ist dies schon länger so Praxis und führt etwa dazu, dass Empfänger von Grundsicherung routinemäßig nach den Berufen der Kinder gefragt werden. Daraus leitet dann ein Sachbearbeiter ab, wer wohl keine 100.000 Euro verdient, aber auch, bei wem sich eine nähere Nachfrage lohnen könnte.
Und was passiert nun, wenn die Nennung nicht erfolgt? Vielfach scheint bei Internet-Nutzern die Auffassung zu bestehen, es handelt sich dabei um eine Art Kavaliersdelikt. Dem ist mitnichten so, es sollte deutlich sein, dass es neben dem Verstoß gegen das Urheberrecht es auch zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen kommen kann. In der Praxis bedeutet es, dass man als Rechtinhaber sogar die Wahl hat, also etwa nur die unterlassene Benennung mit einer urheberrechtlichen Abmahnung verfolgen kann – aber auch hierfür Schadensersatz verlangen darf. Ist ein Foto ohne Nutzungsrecht und ohne Urhebernennung (eine allzu häufige Kombination) genutzt worden, hat der Fotograf gerichtsnotorisch meist Anspruch auf den doppelten Schadensersatz.