Ein Autofahrer überschritt auf der Autobahn A7 Richtung Kassel die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 86 km/h. Bei einer temporären Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h wurde er mit 146 km/h gemessen. Als Begründung führte er vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main an, die Beschilderung sei „völlig verwirrend“ gewesen. Diese Begrenzung wurde im Bereich einer LKW-Kontrolle mittels ausklappbarer Verkehrsschilder aus Sicherheitsgründen eingerichtet. Die Richter folgten dieser Argumentation nicht. Mit Beschluss vom Januar 2025 bestätigte das OLG nicht nur die für die Geschwindigkeitsüberschreitung vom Amtsgericht Fulda verhängte Geldbuße und das Fahrverbot, sondern stufte die Tat sogar von fahrlässig zu vorsätzlich hoch.
Das Amtsgericht Fulda hatte den Fahrer ursprünglich wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße von 900 Euro sowie einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt. Der 2. Strafsenat des OLG Frankfurt verwarf diese Beschwerde vollständig und stufte die Tat sogar als vorsätzlich ein. In der Urteilsbegründung stellten die Richter klar, dass die Beschilderung mit Klappschildern eindeutig dokumentiert und keineswegs verwirrend war. Die Anordnungen zur Geschwindigkeitsreduzierung und zum Überholverbot für LKW und Busse waren laut Gericht klar erkennbar und verständlich.
Bemerkenswert ist die deutliche Formulierung des Gerichts zur behaupteten Verwirrung: Wenn ein Verkehrsteilnehmer eine einfache und klar verständliche Verkehrsanordnung nicht versteht, begründet dies keinen Verbotsirrtum, der entlasten könnte. Vielmehr stelle sich dann die Frage, ob die betreffende Person kognitiv überhaupt in der Lage sei, am Straßenverkehr teilzunehmen.
Das Gericht wies zudem darauf hin, dass nach der Straßenverkehrsordnung jeder, der sich in einer unsicheren Verkehrssituation befindet, zu besonderer Vorsicht und Rücksichtnahme verpflichtet ist. Wer Verkehrsschilder nicht versteht oder bewusst ignoriert und statt der erlaubten 60 km/h mit 146 km/h fährt, handelt vorsätzlich und stellt sich damit bewusst gegen die Rechtsordnung.
Die Entscheidung des OLG Frankfurt verdeutlicht, dass eine behauptete Unklarheit bei der Beschilderung nicht ausreicht, um eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung zu rechtfertigen. Vielmehr müssen dafür konkrete und nachvollziehbare Gründe vorliegen, warum die Verkehrszeichen tatsächlich missverständlich waren. Dies konnte der Betroffene jedoch nicht darlegen.
Die Gerichte verlangen bei derart erheblichen Überschreitungen – in diesem Fall 86 km/h über dem Limit – nachvollziehbare Erklärungen. Die bloße Behauptung einer verwirrenden Beschilderung reicht nicht aus, um ein Bußgeld oder Fahrverbot abzuwenden. Stattdessen betonte das OLG, dass eine Überschreitung in diesem Ausmaß sogar auf vorsätzliches Handeln hindeutet und nicht auf ein bloßes Missverständnis.
Das Urteil ist rechtskräftig, da keine weiteren Rechtsmittel möglich sind.
Beschluss des OLG Frankfurt vom 24.02.2025; AZ – 2 Orbs 4/25 –
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