In der rechtlichen Praxis zeigt sich immer deutlicher, dass Aktivitäten in Social-Media nicht ohne Konsequenzen für bestehende Vertragsverhältnisse bleiben. Ein besonders illustratives Beispiel hierfür liefert ein jüngster Fall, in dem das Landgericht Frankenthal im die fristlose Kündigung eines Pachtvertrags einer Gaststätte bestätigte. Dieser Fall beleuchtet die rechtlichen Grenzen der Meinungsäußerung in digitalen Medien und deren Auswirkungen auf Geschäftsbeziehungen.
Im Zentrum des Falles stand ein Gastwirt, der eine Gaststätte von einem Verein gepachtet hatte. Im Laufe der Zeit entwickelten sich Spannungen zwischen dem Pächter und den Vereinsmitgliedern, die sich in einer Reihe von Unstimmigkeiten und Missverständnissen manifestierten. Besonders brisant wurde die Situation, als der Gastwirt begann, in sozialen Netzwerken gegenüber einem Vorstandsmitglied des Vereins beleidigende Äußerungen zu tätigen. Diese Posts, die unter anderem Wünsche nach einem schlechten Weihnachtsfest und Krankheit im neuen Jahr sowie beleidigende Emojis enthielten, führten schließlich zur fristlosen Kündigung des Pachtvertrages durch den Verein.
Das Landgericht Frankenthal bestätigte diese Kündigung und unterstrich damit die Bedeutung eines respektvollen Umgangs in Social-Media, insbesondere in Bezug auf geschäftliche Beziehungen. Das Gericht erachtete die beleidigenden Posts als ausreichenden Grund für eine außerordentliche Kündigung. Hierbei spielte es keine Rolle, dass zwischen den Parteien bereits vorher Konflikte bestanden hatten. Entscheidend war die Art und Weise der Äußerungen des Gastwirts, die als persönliche Herabsetzung und Beleidigung eines Vorstandsmitglieds gewertet wurden.
Diese Entscheidung verdeutlicht, dass unsachgemäße und beleidigende Äußerungen in sozialen Netzwerken ernsthafte rechtliche Folgen nach sich ziehen können. In diesem Kontext ist es für Geschäftsinhaber und Pächter wesentlich, sich der Tragweite ihrer Online-Kommunikation bewusst zu sein. Die rechtlichen Rahmenbedingungen erfordern ein hohes Maß an Professionalität und Respekt im Umgang mit Geschäftspartnern, auch und gerade in Social-Media.
Deutlich wird, dass dieser Fall nicht nur wie hier für Betroffene im Gastgewerbe, sondern für alle Geschäftspersonen beachtenswert ist. Er betont die Notwendigkeit, sich stets der potenziellen rechtlichen Konsequenzen von Handlungen in Social-Media bewusst zu sein – und unterstreicht die Bedeutung von professionellem Verhalten in allen Aspekten geschäftlicher Interaktionen.
LG Frankenthal, Urteil v. 26.9.2023; AZ – 6 O 75/23 –
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