Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil vom August 2024 entschieden, dass die Firma Apple besser darüber aufklären muss, dass Sternebewertungen in ihrem „App Store“ nicht auf ihre Echtheit geprüft werden. Die bisherige Praxis des Unternehmens, einen entsprechenden Hinweis lediglich in den Nutzungsbedingungen zu verstecken, wurde vom Gericht als unzureichend bewertet. Es fehlt also eindeutig die Transparenzpflicht bei Sternebewertungen.
Hintergrund der Entscheidung ist eine seit dem 28. Mai 2022 geltende gesetzliche Verpflichtung für Anbieter von Online-Plattformen. Diese müssen transparent darüber informieren, ob und wie sie sicherstellen, dass Bewertungen tatsächlich von Verbrauchern stammen, die das Produkt oder die Dienstleistung genutzt oder gekauft haben. Die Vorschrift soll Verbraucher vor gefälschten Nutzerbewertungen schützen und ihnen ermöglichen, auf Basis authentischer Bewertungen fundierte Kaufentscheidungen zu treffen.
Im konkreten Fall hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Klage gegen Apple Distribution International Ltd. eingereicht. Im „App Store“ werden bei der Beschreibung von Anwendungen die üblichen Sternebewertungen sowie Rezensionen von Nutzern angezeigt, einschließlich des Durchschnittswerts und der Verteilung der Bewertungen. Allerdings prüft Apple nicht, ob die Bewertungen von Personen stammen, die die jeweilige App tatsächlich auch genutzt haben. Dieser wichtige Umstand wurde nur in den Nutzungsbedingungen unter der Überschrift „Deine Beiträge zu unseren Diensten“ erwähnt.
Das Landgericht Berlin stellte klar, dass diese Praxis irreführend sei. Die Richter betonten, dass es Verbrauchern nicht zumutbar sei, in den Geschäftsbedingungen nach wesentlichen Informationen zu suchen. Zudem würden Verbraucher nicht erwarten, einen solchen Hinweis unter der genannten Überschrift zu finden.
Die Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für alle Unternehmen, die derartige Online-Bewertungssysteme anbieten. Die Transparenzpflicht bei Sternebewertungen betrifft dabei nicht nur Tech-Giganten wie Apple, sondern grundsätzlich alle Betreiber von Online-Plattformen mit Bewertungsfunktionen. Unternehmen müssen nun sicherstellen, dass Informationen zur Prüfung der Authentizität von Bewertungen für Verbraucher leicht zugänglich und vor allem verständlich platziert werden.
Das Urteil verdeutlicht die zunehmende Bedeutung von Transparenz im digitalen Handel. Schließlich stellen Sternebewertungen für viele Verbraucher ein wichtiges Entscheidungskriterium dar. Die mangelnde Überprüfung der Echtheit kann jedoch die Aussagekraft solcher Bewertungen erheblich einschränken. Durch die gerichtlich bestätigte Informationspflicht sollen Verbraucher nun besser einschätzen können, wie verlässlich die angezeigten Bewertungen tatsächlich sind.
Für Unternehmen bedeutet dies, ihre Bewertungssysteme äußerst kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen – um so den Transparenzanforderungen gerecht zu werden und rechtliche Risiken zu minimieren.
Urteil des Landgericht Berlin vom 29.8.2024; AZ – II52 O 254/23 –
Foto: Umar Draz