Mietvertragsende nach Trennung ohne Zustimmung zur Kündigung

Das Urteil des Amtsgerichts Bad Segeberg vom Mai 2024 stärkt die Position ausgezogener Mieter bei der Beendigung gemeinsamer Mietverhältnisse nach einer Trennung. Die Entscheidung zeigt Möglichkeiten für ein Mietvertragsende auch ohne formelle Kündigung auf.

Die grundlegende Situation erschien zunächst rechtlich schwierig: Eine Mieterin verließ nach der Trennung im September 2020 die gemeinsam angemietete Wohnung in Schleswig-Holstein. Der ehemalige Partner verblieb nicht nur in der Wohnung, sondern ergriff auch Maßnahmen, die seiner Ex-Partnerin den Zugang unmöglich machten – er tauschte die Schlösser aus. Die ausdrückliche Bitte der ausgezogenen Mieterin um Zustimmung zum Mietvertragsende durch Kündigung lehnte er kategorisch ab.

Die Entscheidung verdeutlicht, dass ein Mietvertragsende nicht ausschließlich durch formelle Kündigung erfolgen muss. Die rechtliche Auseinandersetzung entwickelte sich, als die Vermieterin von der ausgezogenen Mieterin rückständige Mietzahlungen für die Jahre 2022 und 2023 einforderte. Das Gericht fällte eine grundlegende Entscheidung zum Mietvertragsende: Nach Auffassung der Richter endete das Mietverhältnis mit der ausgezogenen Mieterin aufgrund des Grundsatzes von Treu und Glauben.

Maßgeblich für diese Entscheidung zum Mietvertragsende war das Verhalten des in der Wohnung verbliebenen Partners: Die Kombination aus verweigerter Zustimmung zur Kündigung und der vollständigen Zugangsverwehrung durch den Austausch der Schlösser wertete das Gericht als treuwidrig. Diese Handlungen ließen der ausgezogenen Mieterin faktisch keine Möglichkeit mehr, ein reguläres Mietvertragsende herbeizuführen.

Die Entscheidung verdeutlicht, dass ein Mietvertragsende nicht ausschließlich durch formelle Kündigung erfolgen muss. Die Richter berücksichtigten die Gesamtumstände des Einzelfalls. Ein treuwidriges Verhalten, das dem anderen Partner jede Möglichkeit zur Beendigung des Mietverhältnisses nimmt, kann zum rechtlichen Mietvertragsende führen. Die ausgezogene Mieterin wurde folglich von der Pflicht zur Zahlung rückständiger Miete befreit.

Diese Rechtsprechung schafft Klarheit für getrennte Paare in gemeinsamen Mietverhältnissen. Sie verhindert Situationen, in denen ein Partner durch Verweigerungshaltung den anderen dauerhaft an vertragliche Verpflichtungen binden kann.

Urteil des Amtsgericht Bad Segeberg vom 23.05.2024; AZ – 17b C 66/23 –

Foto: Paula

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