Sie haben sich getrennt und benötigen eine Beratung oder Vertretung Ihrer Ansprüche? Ihnen gegenüber werden Ansprüche erhoben und Sie möchten wissen, ob diese berechtigt sind oder abgewehrt werden können?
Im Familienrecht berate und vertrete ich Sie in allen Fragen zur Ehe, Trennung und Scheidung, sowie in allen Rechtsfragen, die sich aus einer verwandtschaftlichen Beziehung ergeben können.
Im Rahmen des Unterhaltsrechtes werden vermehrt Ansprüche von Eltern gegenüber ihren Kindern auf Zahlung von Unterhaltsbeiträgen geltend gemacht, da die Familienmitglieder häufig aus eigenen Renten ihren Lebensunterhalt insbesondere für den Fall der Pflegebedürftigkeit nicht mehr alleine aufbringen können. Der Elternunterhalt wirft daher zunehmend Fragen zur Ermittlung der zur Verfügung stehenden Einkünfte und der Verpflichtung zur Unterhaltszahlung an die Eltern auf.
Hierzu gehören sämtliche Fragen zu Unterhalt der Kinder und Partner untereinander sowie der Vermögensausgleich der unterschiedlichen gesetzlichen Güterstände wie Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft, Gütertrennung ebenso wie die Beantwortung der Frage, wie bestimmte Vermögensgegenstände, die Ihnen und/oder Ihrem Partner gehören, untereinander auszugleichen sind.
Ob durch Korrespondenz oder Gespräche mit dem Partner oder seiner Rechtsvertretung, Klagen und einstweilige Verfügungsverfahren zur schnellen effektiven Geltendmachung Ihrer Rechte, ob Gerichtsverhandlungen oder Beratung zu Mediationsverfahren – ich höre Ihnen zu, vertrete Ihre Rechte und setze diese durch.
Gerne unterstütze ich Sie bei einvernehmlichen unstreitigen Lösungen mit Ihrem Partner, um eine respektvolle und sachliche Beendigung eines Lebensabschnittes für Sie zu erreichen.
Die familienrechtlichen Lösungen erstrecken sich auch auf Fragen, die im Zusammenhang mit erbrechtlichen Regelungen auftreten.